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Erläuterungen zu unseren Leistungen

Nachfolgend möchten wir ihnen erläutern welche Leistungen die einzelnen Bestandteile des Gesamtheimentgeltes beinhalten:

Pflegebedingter Aufwand: "die im Einzelfall erforderlichen Hilfen für Pflegebedürftige Menschen bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen                                                                                 
Körperpflege    
Ernährung     
Mobilität sowie  
medizinische Behandlungspflege und soziale  Betreuung." 
        

(§ 2Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß
§ 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen)

Unterkunft und Verpflegung: "umfassen die Leistungen, die dem pflegebedürftigen Menschen das Wohnen in einem Pflegeheim ermöglichen.... Die Unterkunft umfasst den für den pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung gestellten Wohnraum einschließlich der Nebenräume sowie der gemeinsam genutzten Räume und Freiflächen.                                          

A - Die Unterkunft umfasst auch:
Wäscheversorgung: die Wäscheversorgung umfasst die Bereitstellung, Instandhaltung und Reinigung der von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Wäsche und Kleidung des pflegebedürftigen Menschen, soweit sie maschinenwaschbar und maschinell bügelbar ist.                                                                                                                 Gemeinschaftsveranstaltungen: dies umfasst den Sachaufwand für Veranstaltungen zur Förderung des Gemeinschaftslebens, nicht jedoch die Organisation zur Durchführungoder Teilnahme von/an Gemeinschaftsveranstaltungen (s. allgemeine Pflegeleistungen).

Wartung und Unterhaltung: dies umfasst die Wartung und Unterhaltung der Gebäude, Einrichtungen und Ausstattung, technischen Anlagen und Außenanlagen....

Reinigung: dies umfasst die Reinigung des Wohnraumes und der Gemeinschaftsräume (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume....

Ver- und Entsorgung: hierzu zählt z.B. die Versorgung mit Strom und Wasser sowie die Entsorgung von Wasser und Abfall.

B- Verpflegung
Die Verpflegung umfasst die im Rahmen einer ausgewogenen
und pflegegerechten Ernährung notwendigen Getränke und Speisen,
die dem allgemeinen Stand ernährungswissenschaftlicher
Erkenntnisse entsprechen...."   
 

(§ 4Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß
§ 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen)

Investitionsaufwendungen:        
betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen wie          
"1. Maßnahmen, die  dazu bestimmt sind, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und sonstigen Abschreibungsfähigen Anlagegüter herzustellen, anzuschaffen, wiederzubeschaffen, zu ergänzen, instand zu halten oder instand zu setzen ...                                           
3. Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Grundstücken, Gebäuden oder sonstigen Anlagegütern..." , die nicht durch öffentliche Mittel gedeckt sind.  
     
                                            
(Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - Soziale Pflegversicherung 8. Kapitel 1. Abschnitt SGB 11 §82 (3))

Ausbildungszuschlag:            
"... umfasst die Vergütung, die aufgrund von Rechtsvorschriften, Tarifverträgen, entsprechenden allgemeinen Vergütungsregelungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen an Personen, die nach Bundes- oder Landesrecht in der Altenpflege oder Altenpflegehilfe ausgebildet werden, während der Dauer ihrer praktischen oder theoretischen Ausbildung zu zahlen ist, sowie die nach §17 Abs. 1a des Altenpflegegesetzes zu erstattenden Weiterbildungskosten"                         
                                                                                                                  (Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - Soziale Pflegversicherung 8. Kapitel 1.
Abschnitt SGB 11 §82a (1))

 

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